Was ist Integration?

Integration ist, wenn man sich in der Schweiz wohlfühlt, wenn sich alle als Teil derselben Gemeinschaft fühlen, wenn jeder Mensch am Wohl von allen teilnimmt. Nach und nach soll jeder Mensch nach seinen Möglichkeiten am wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Für eine erfolgreiche Integration sind Respekt, gegenseitige Hilfe und Chancengleichheit wichtig.

Wie funktioniert Integration?

Integration findet im Alltag statt: zu Hause, bei der Arbeit und in der Freizeit. Jeder Mensch kann sich frei bewegen und mit anderen kommunizieren. Menschen aus allen Ländern und Kulturen müssen gleich und mit Respekt behandelt werden.

Die Regeln für eine gute Integration von Ausländerinnen und Ausländern sind in Artikel 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verankert.

Integration: eine Verantwortung der ganzen Gesellschaft

Integration betrifft alle. Integration dient dem Wohl aller.

Der Staat (Bund, Kantone und Gemeinden) und die Gesellschaft müssen allen gleiche Chancen ermöglichen. Die Teilnahme ausländischer Personen am öffentlichen Leben muss gefördert werden.

Die Integration erfolgt zunächst in Regelstrukturen wie:

Manchmal braucht es Integrationsangebote, um ausländischen Personen den Zugang zu den Regelstrukturen zu erleichtern. Zum Beispiel eine Integrationsklasse mit Französischunterricht und weiteren Lektionen, um später eine Berufsschule besuchen zu können.

Integrationspolitik

Ab 2014 haben Bund und Kantone die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) eingeführt. Diese Programme bündeln Angebote für ausländische Personen.

Im KIP gibt es verschiedene Bereiche:

  • Information und Beratung
  • Französischkurse
  • Ausbildung und Arbeit
  • Frühe Kindheit
  • Zusammenleben
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus
  • Dolmetschen und Übersetzen

Jeder Kanton erarbeitet eigene Programme entsprechend seinen Bedürfnissen.

Seit 2019 sind die Integrationsangebote für Personen aus dem Asylbereich Teil dieser Programme (Integrationsagenda Schweiz (IAS)).

Neben den KIP unterstützt der Bund noch weitere nationale Projekte und Programme.

Die 2 wichtigsten Stellen für Integration im Kantons Jura

  • Bureau de l’intégration des étrangers et de la lutte contre le racisme – BI (Büro für Integration von Ausländern und zur Rassismusbekämpfung)

Im Kanton Jura setzt dieses Büro die Politik zur Integration ausländischer Personen und zur Bekämpfung von Rassismus um.

Dieses Büro ist die Schnittstelle zwischen Bevölkerung, Verwaltung, Institutionen und Vereinen.

Dieses Büro gehört zum Service de l'action sociale (Amt für Soziales) und untersteht dem Département de l'intérieur (Departement für innere Angelegenheiten) des Kantons Jura.

  • Association Jurassienne d’Accueil des Migrants – AJAM (Jurassischer Verein für die Aufnahme von Migranten)

Der AJAM nimmt Personen aus dem Asylbereich auf (Ausweis B Flüchtling, F, N und S).

Der AJAM begleitet sie in ihrem neuen Leben im Kanton Jura.

Dieser Verein hilft Menschen:

  • wenn sie eine ärztliche Behandlung benötigen,
  • eine Arbeit zu finden,
  • bei der Wohnungssuche
  • und bei der Integration in das gesellschaftliche Leben im Jura.

Der Kanton Jura hat diese Arbeit an den AJAM delegiert.

Der AJAM betreut auch das Centre d'Animation et de Formation pour Femmes et Familles - CAFF (Animations- und Ausbildungszentrum für Frauen und Familien) und das Maison de Santé Communautaire - MdSC (Gemeinschaftliche Gesundheitszentrum).