Obligatorische Schule

Die obligatorische Schule bietet den Kindern eine Grundausbildung an damit sie sich danach weiter ausbilden können. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos.

Bildungsstufen: die verschiedenen Etappen

Im Kanton Jura dauert die obligatorische Schule 11 Jahre. Die Kinder beginnen die Schule, wenn sie am 31. Juli vier Jahre alt sind (spätestens am 31. Juli geboren).

Die obligatorische Schulzeit gliedert sich in zwei Etappen:

  • Die Primarstufe dauert 8 Jahre.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach und nach Kompetenzen in folgenden Bereichen:

Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Künste, Sport und Zusammenleben.

  • Die Sekundarschule (Sekundarstufe I) dauert 3 Jahre.

Die Schülerinnen und Schüler werden je nach ihren Kompetenzen in verschiedene Unterrichtsstufen eingeteilt. Sie erweitern ihr Wissen.

Dadurch werden sie selbstständiger und bereiten sich auf eine Berufsausbildung vor.

Und Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder mit Behinderung?

Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder mit Behinderung werden während der gesamten Schulzeit gefördert und unterstützt.

Und die fremdsprachigen Kinder?

Kinder, die nicht französisch sprechen, erhalten besondere Unterstützung.

Öffentliche/private Schulen

Die öffentlichen Schulen sind kostenlos. Jungen und Mädchen sind in den gleichen Klassen. Der Unterricht orientiert sich nicht an einer Religion.

Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen besuchen die obligatorische Schule an einer öffentlichen Schule.

Im Kanton Jura gibt auch eine Privatschule: St-Charles in Porrentruy (Pruntrut).

Wenn Sie Ihre Kinder an einer Privatschule anmelden möchten, müssen Sie die Schulgelder selbst bezahlen.

Ihr Kind zur Schule einschreiben

Kinder, die am 31. Juli 15 Jahre alt sind (spätestens am 31. Juli geboren), gehen in die obligatorische Schule.

Sind Sie in eine neue Gemeinde im Kanton Jura gezogen?

Ist Ihr Kind jünger als 15 Jahre oder 15 Jahre alt?

Nach dem Umzug, wie weiter? Um Ihr Kind zur Schule anzumelden, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung Ihrer neuen Gemeinde.

Ist Ihr Kind älter als 15 Jahre?

Sie müssen sich an den Service de la formation postobligatoire (SFP) (Amt für nachobligatorische Bildung) wenden. Dieses Amt unterstützt Jugendliche bei der Suche einer Ausbildung.

«Sport-Arts-Etudes»

Jugendliche ab 12 Jahren können sich für «Sport-Arts-Etudes» (SAE) anmelden, wenn sie sich auf hohem Niveau sportlich oder künstlerisch betätigen. Die Eltern müssen dafür beim Service de l’enseignement (Amt für Bildung) ein schriftliches Gesuch stellen.

Rechte und Pflichten der Eltern

Die Schulebesuch ist obligatorisch. Sie können Probleme bekommen, wenn Ihr Kind ohne Entschuldigung oder ohne wichtigen Grund nicht zur Schule geht.

Ist Ihr Kind krank? Kann es nicht am Unterricht teilnehmen? Dann müssen Sie die Schule informieren.

Sie müssen auch kontrollieren, ob Ihr Kind die Hausaufgaben macht.

Es ist wichtig, dem Kind zu zeigen, dass Sie sich für seine Arbeit in der Schule interessieren.

Es ist wichtig, das Kind zu unterstützen und zu fördern.

Die Schule informiert Sie zu allen Themen rund um den Schulalltag Ihres Kindes.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: das Mitteilungsheft, Briefe der Schule oder Elterngeschpräche.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Lehrpersonen ist wichtig. So verläuft die Schulzeit Ihres Kindes gut.

Fragen? Brauchen Sie Unterstützung?

Bei Fragen zur Schule wenden Sie sich zuerst an die Lehrperson.

Auch wenn die Lehrperson denkt, dass das Kind etwas braucht, oder wenn sie Fragen hat, wird sie sich mit ihnen in Verbindung setzen.

Haben Sie Schwierigkeiten oder besondere Anliegen?

Sie können sich an die Lehrperson wenden. Sie wird Sie an kompetente Personen weiterleiten.

Sie können sich auch direkt an die Sozialarbeiterin oder den Sozialarbeiter der Schule oder an das Centre d’orientation scolaire et professionnelle et psychologie scolaire (COSP) (Zentrum für Schul- und Berufsberatung und Schulpsychologie) wenden.