Altersvorsorge (die 3 Säulen)

In der Schweiz sorgt die Altersvorsorge dafür, dass Rentnerinnen und Rentner genug Geld zum Leben haben. In der Altersvorsorge gibt es 3 Säulen: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge (3. Säule).

AHV: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die nationale Grundvorsorge. Die AHV zahlt Rentnerinnen und Rentnern monatlich eine Rente.

Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viele Jahre die Person als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Beiträge geleistet hat. Die Höhe hängt auch vom durchschnittlichen Lohn ab, den die Person erhielt.

Stirbt eine Person, unterstützt die AHV auch die Ehepartnerin oder den Ehepartner und die Kinder der verstorbenen Person (Witwer-, Witmen- und Waisenrente).

Alle Erwachsenen müssen in die AHV einzahlen. Jeder Monat wird ein Teil des Lohnes der Arbeitnehmenden für die AHV abgezogen. Die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber.

Auch Selbstständigerwerbende und Arbeitslose müssen Beiträge bezahlen. . Dazu müssen sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein Gesuch stellen.

Berufliche Vorsorge (2. Säule – BVG)

Die AHV-Rente allein reicht nicht aus, um so viel Geld zu haben wie vor der Pensionierung. Aus diesem Grund gibt es für Arbeitnehmende auch eine berufliche Vorsorge (BVG), die ab einem bestimmten Jahreseinkommen obligatorisch ist.

Die berufliche Vorsorge (BVG) heisst auch 2. Säule oder Pensionskasse.

Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes abgezogen, um da mit die BVG-Beiträge zu bezahlen. Das ist die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber einbezahlt. .

Wenn die Person pensioniert wird, erhält sie das in der Pensionskasse (oder nach BVG) angesparte Geld in 2 möglichen Formen:

  • entweder in Form einer Rente (die sie monatlich erhält)
  • oder in Form eines einmaligen Betrags (den sie auf einmal erhält).

Die Person kann wählen, welche Form sie möchte.

In manchen Fällen kann man das Geld auch schon früher beantragen:

  • wenn man ein eigenes Unternehmen gründet,
  • bei einem Wegzug aus der Schweiz, unter bestimmten Voraussetzungen,
  • wenn man ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, um darin zu wohnen.

Selbstständigerwerbende sind nicht beitragspflichtig. Sie können freiwillig Beiträge zahlen. Sie sind für die entsprechenden Formalitäten selbst verantwortlich. Dafür müssen sie sich an eine Pensionskasse wenden.

Private Altersvorsorge (3. Säule)

Mit der 3. Säule, einer privaten und individuellen Vorsorge kann man sich im Alter noch besser absichern.

Sie ist nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Sie bietet eine zusätzliche Reserve nach der Pensionierung.

Sie können eine 3. Säule bei einer Bank oder Versicherung abschliessen. Sie können die in die 3. Säule (Säule 3a) eingezahlten Beträge von den Steuern abziehen.

Ergänzungsleistungen zur AHV (oder EL AHV)

Trotz der Rente (AHV und Pensionskasse) haben ältere Menschen manchmal nicht genügend Geld, um ihren Lebensbedarf (Essen, Wohnung etc.) zu decken.

In diesem Fall haben sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (oder EL). Diese müssen sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde beantragen.

Für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen gibt es klare Regeln.