AHV: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die nationale Grundvorsorge. Die AHV zahlt Rentnerinnen und Rentnern monatlich eine Rente.
Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viele Jahre die Person als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Beiträge geleistet hat. Die Höhe hängt auch vom durchschnittlichen Lohn ab, den die Person erhielt.
Stirbt eine Person, unterstützt die AHV auch die Ehepartnerin oder den Ehepartner und die Kinder der verstorbenen Person (Witwer-, Witmen- und Waisenrente).
Alle Erwachsenen müssen in die AHV einzahlen. Jeder Monat wird ein Teil des Lohnes der Arbeitnehmenden für die AHV abgezogen. Die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber.
Auch Selbstständigerwerbende und Arbeitslose müssen Beiträge bezahlen. . Dazu müssen sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein Gesuch stellen.