Asyl in der Schweiz

Waren Sie in Ihrem Land in Gefahr? Haben Sie Ihr Land verlassen, um Asyl zu beantragen? In der Schweiz sind die Asylregeln im Asylgesetz (AsylG) festgelegt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Gesuch sorgfältig. Das Gesetz sagt: Jede Person, die in ihrem Land aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Meinungen in Gefahr ist, hat das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

Was ist Asyl?

Weltweit müssen Menschen ihr Heimatland verlassen und in einem anderen Land Hilfe suchen. Gewisse Menschen sind in ihrem Land aus den oben beschriebenen Gründen in Gefahr.

Andere müssen wegen Krieg wegziehen.

Die Schweiz gewährt Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, Asyl (Ausweis B Flüchtling). Das heisst: Personen, die persönlich betroffen und in Lebensgefahr sind.

Die Schweiz gewährt Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber schutzbedürftig sind, für begrenzte Zeit Schutz (Ausweis F für vorläufig Aufgenommene oder Ausweis S für Schutzbedürftige).

Asylpolitik der Schweiz

Das SEM (Staatssekretariat für Migration) entscheidet, wer in der Schweiz Flüchtling ist und Asyl erhalten kann. Dazu analysiert das SEM jedes Gesuch. Es folgt den Regeln, die im Asylgesetz (AsylG), in der Genfer Konvention und im Dublin-Abkommen festgelegt sind.

Ein Flüchtling ist eine Person, die in ihrem Land wegen ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, sozialen Gruppe oder politischen Meinung in Gefahr ist.

Als Flüchtlinge werden Personen anerkannt, die:

  • aus einem der folgenden Gründe bedroht und in grosser Gefahr sind:
  • Sie werden vom eigenen Land nicht geschützt
  • Sie können nicht in einen anderen Landesteil flüchten

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch sorgfältig.

Das Schweizer Asylgesetz erklärt, wie das Asylverfahren abläuft. Es erklärt auch verschiedene Aspekte des Lebens in der Schweiz, wie Unterkunft, Aufenthaltsbewilligungen, Familiennachzug, Zugang zur Arbeit, Sozialhilfe, Krankenversicherung und Integration.

Die Schweiz hält sich auch an die Regeln des Dublin-Abkommens. Diese Regeln legen fest, welches Land das Asylgesuch prüfen muss. Meistens ist es das Land, in dem die Person ihr erstes Gesuch gestellt hat.

Association Jurassienne d'Accueil des Migrants – AJAM (Jurassischer Verein für die Aufnahme von Migranten)

Der AJAM nimmt Personen aus dem Asylbereich auf (Ausweis N, F, S und B Flüchtling).

Der AJAM begleitet sie in ihrem neuen Leben im Kanton Jura.

Dieser Verein hilft den Menschen:

  • wenn sie eine ärztliche Behandlung benötigen,
  • eine Arbeit zu finden,
  • eine Wohnung zu finden
  • und bei der Integration in das soziale Leben im Jura.

Der Kanton Jura hat diese Arbeit an den AJAM delegiert.

Der AJAM betreut auch das Centre d'Animation et de Formation pour Femmes et Familles - CAFF (Animations- und Ausbildungszentrum für Frauen und Familien) und das Maison de Santé Communautaire – MdSC (Gemeinschaftliche Gesundheitszentrum).

Integration von Personen aus dem Asylbereich (Ausweis N, F, S und B Flüchtling)

Die Integration dieser Personen erfolgt in 3 Schritten:

1. Erstaufnahme: Ankommen und Bedürfnisse bestimmen

Wer in den Kanton Jura kommt, gelangt zuerst in eine Kollektivunterkunft.

Die Sozialarbeitenden schauen und beurteilen, was für Bedürfnisse jede Person hat. Gemeinsam machen sie einen Integrationsplan mit persönlichen Zielen.

Diese Phase dauert 2 Wochen.

2. Sozialisation: das Leben in der Schweiz kennenlernen

Dieser Schritt hilft den Menschen, sich in das Leben im Jura zu integrieren (Aktivitäten und Freunde finden). Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen und Sozialarbeitende unterstützen Menschen beim Aufbau ihres neuen Lebens in der Schweiz.

Diese Phase dauert zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren.

3. Berufliche Integration: Arbeit finden

Arbeitsspezialistinnen und _x001e_spezialisten helfen dabei, eine Arbeit zu finden und zu erhalten.

Diese Spezialisten heissen: «Job Coachs». Sie helfen den Personen auch bei der Anerkennung ausländischer Diplome und bei der Berufsausbildung.

Diese Etappe dauert mehrere Jahre, bis die Begleitung durch den AJAM abgeschlossen ist.

Wie lange dauert die Begleitung durch den AJAM?

In der Regel begleitet der AJAM Menschen, bis sie eine Arbeit haben und selbstständig sind.

Integrationsangebote des AJAM für Personen, die aus dem Asylbereich kommen

Es gibt Integrationsangebote für Erwachsene und Jugendliche

1. Angebote für Erwachsene

Das sind die Angebote für Erwachsene:

- Informationsworkshops

Nach der Ankunft in der Schweiz nehmen die Personen an mehreren Informationsworkshops teil.

Diese Workshops sind obligatorisch.

Diese Workshops werden auf Französisch und in der Herkunftssprache durchgeführt. Sie behandeln verschiedene Themen wie: Gesundheit, Leben im Jura, Arbeit, Wohnen.

- Französischkurse

Es werden verschiedene Französischkurse für alle Personen angeboten: Jung und Alt, mit oder ohne Familie, mit oder ohne Arbeit.

Diese Sprachkurse sind in verschiedene Niveaus unterteilt: Anfänger (A1) bis Fortgeschrittene (B2).

2. Angebote für Jugendliche

Bis zum 15. Lebensjahr gehen Kinder in ihrer Gemeinde zur Schule.

In der Regel absolvieren Jugendliche ab 16 Jahren eine Berufsausbildung.

Ausländische Jugendliche können zuerst eine Spezialausbildung absolvieren, um ihr Französisch und andere Fähigkeiten (z.B. Mathematik) zu verbessern.

Das sind die Angebote für Jugendliche:

- Bravo

Für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die keine Ausbildung haben und beginnen Französisch zu lernen.

Dieses Programm unterstütz die Jugendlichen dabei, das Niveau A1 in Französisch zu erreichen. Zudem vermittelt es Grundlagen in Mathematik und Informatik.

- PréFor (für Vorausbildung)

Für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren mit Niveau A1 in Französisch.

Das Programm unterstützt diese Jugendlichen beim Einstieg in eine Berufsausbildung.

Es unterrichtet Französisch bis zum Niveau B2.

Zudem vermittelt es Kompetenzen in Mathematik und Informatik.

- INVOL+ (für Integrationsvorlehre)

Für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren mit Niveau B1 in Französisch.

Das Programm unterstützt diese Jugendlichen beim Einstieg in die Berufswelt. Es bereitet die Jugendlichen auf eine Lehre (EBA oder EFZ) vor.

Dieses Programm dauert 1 Jahr.

Die verschiedenen Ausweise im Asylbereich

Ab der Ankunft in der Schweiz wird eine Person mehrmals den Ausweis wechseln.

Das hängt von den Etappen und den Ergebnissen des Asylgesuchs ab.

Der Ausweis, den die Person erhält (N, F oder B Flüchtling), gibt Auskunft über ihre rechtliche Stellung.

Die rechtliche Stellung zeigt auf, wie die Person im Asylsystem in der Schweiz anerkannt wird.

Unterschiedliche rechtliche Stellungen (oder Ausweise) geben der Person im Leben unterschiedliche Rechte.

Je nach Ausweis ist die rechtliche Stellung beispielsweise unterschiedlich für:

  • das Recht auf Familiennachzug (die Familie in die Schweiz kommen lassen)
  • das Recht auf Arbeit
  • das Recht auf Sozialhilfe
  • das Recht zu reisen

Hier eine Tabelle, welche die verschiedenen Ausweise je nach rechtlicher Stellung erklärt