Arbeitslosenversicherung

Alle Arbeitnehmenden sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie Ihre Stelle verlieren, können Sie für eine gewisse Zeit finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu müssen Sie sich bei einem Office régional de placement (ORP) (regionalen Arbeitsvermittlungszentrum – RAV) melden. Die ORP (RAV) beraten Arbeitslose und unterstützen sie bei der Stellensuche.

Arbeitslosenversicherung

Alle Arbeitnehmenden müssen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen. Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes für die Bezahlung der ALV abgezogen. Das ist die Hälfte des Beitrags. Der Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte.

Wenn Sie Ihre Stelle verlieren, erhalten Sie Arbeitslosengeld von einer Arbeitslosenkasse. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung hängt von verschiedenen Kriterien ab.

Sind Sie selbstständigerwend?

Dann können Sie sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern.

Sind Sie arbeitslos? Was tun?

Werden Sie Ihre Stelle verlieren? Haben Sie Ihre Stelle verloren? Dann melden Sie sich schnellstmöglich beim zuständigen Office régional de placement (ORP) (regionalen Arbeitsvermittlungszentrum – RAV).

Registrieren Sie sich online im Job-Room.

Tipp: Melden Sie sich, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren. Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

Das ORP (RAV) gibt Auskunft und begleitet Sie.

Offices régionaux de placement (ORP) (regionale Arbeitsvermittlungszentren – RAV)

Das Office régional de placement (ORP) (regionale Arbeitsvermittlungszentrum – RAV) berät Sie und hilft Ihnen, rasch eine Stelle zu finden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie an den Beratungsgesprächen teilnehmen. Das ist obligatorisch.

Das ORP (RAV) bietet auch Kurse oder Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme an. Einige sind obligatorisch und andere nicht, je nach persönlicher Situation.

Sie haben noch nicht in der Schweiz gearbeitet? Und Sie suchen einen Job?

Dann können Sie sich beim ORP (RAV) anmelden. Sie erhalten beispielsweise Tipps für die Erstellung Ihres Lebenslaufs. Sie erhalten aber kein Arbeitslosengeld.