Diverse Bewilligungsformen
Wer in der Schweiz arbeitet oder sich länger als 3 Monate hier aufhält, benötigt eine Bewilligung.
Für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder EFTA und für Staatsangehörige anderer Staaten (ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA) gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Diese Bewilligung wird vom Bevölkerungsamt (Service de la Population) des Kantons Jura erteilt. Die nachfolgende Tabelle fasst die verschiedenen Bewilligungsarten zusammen.