Aufenthaltsbewilligungen

Wer in der Schweiz leben oder arbeiten will, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen. Man spricht auch von Ausländerausweis

Diverse Bewilligungsformen

Wer in der Schweiz arbeitet oder sich länger als 3 Monate hier aufhält, benötigt eine Bewilligung.

Für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder EFTA und für Staatsangehörige anderer Staaten (ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA) gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Diese Bewilligung wird vom Bevölkerungsamt (Service de la Population) des Kantons Jura erteilt. Die nachfolgende Tabelle fasst die verschiedenen Bewilligungsarten zusammen.

Für Asylsuchende:

Personen, die in die Schweiz kommen, um Asyl zu beantragen, haben andere Ausweise.

Ausländerausweis

Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen, erhalten einen Ausweis. Die Art des Ausweises ist von Person zu Person unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig (z. B. dem Herkunftsland).

Alle Ausweise werden als biometrische Karte ausgestellt.

Für die Ausstellung ihres Ausweises müssen sich die Personen zum Bureau des passeports in Delémont (Passbüro in Delsberg) begeben und ihre biometrischen Daten erfassen lassen (digitale Fingerabdrücke und Bild).

Der Diebstahl oder Verlust des Ausweises ist unverzüglich der Polizei zu melden.

Verlängerung/Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung

Die Erneuerung Ihrer Bewilligung erfolgt je nach Ihrem Status und Ihrer Staatsangehörigkeit in mehreren Schritten. Sie erhalten ein Formular. Dieses Formular müssen Sie vor Ablauf der Frist ausgefüllt zurücksenden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie ist an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel: Französisch lernen.

Manchmal wird die Erneuerung verweigert. Zum Beispiel, wenn

  • die Person straffällig wird;
  • die Person über längere Zeit Sozialhilfe erhält.