Die Miete setzt sich im Normalfall aus dem Nettomietzins und den Nebenkosten (Heizung, Warmwasser etc.) zusammen. Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag klar erwähnt sein. Die Miete muss in der Regel Ende Monat für den nächsten Monat im Voraus bezahlt werden.
Oft verlangt der Vermieter zusätzlich zur Miete ein Mietzinsdepot (auch Mietkaution genannt). Es muss bei Mietantritt einmal bezahlt werden.
In der Regel entspricht das Mietzinsdepot 3 Monatsmieten.
Sie mieten zum Beispiel eine Wohnung für Fr. 1000.-. Mit Ihrer ersten Miete müssen Sie zusätzlich ein Mietzinsdepot von Fr. 3000.- bezahlen.
Wozu dient das Mietzinsdepot?
Wenn Sie aus die Wohnung verlassen und etwas beschädigt haben, wird das Mietzinsdepot zur Bezahlung der Reparaturen verwendet.
Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie das Geld zurück.
Höhere Miete.
Der Vermieter darf nur in begründeten Fällen eine höhere Miete verlangen.
Erhöht er die Miete, so muss er die Erhöhung frühzeitig, mindestens aber 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, schriftlich auf einem amtlichen Formular ankündigen. Empfindet der Mieter die Erhöhung als ungerechtfertigt, kann er sich wehren und Einsprache erheben. Er muss die Einsprache innert 30 Tagen schriftlich bei der commission de conciliation (Schlichtungskommission) erheben des Bezirks.