Diplomanerkennung und Anrechnung von Erfahrungen

Ausländische Diplome und Studienabschlüsse werden in der Schweiz nicht immer anerkannt. Für gewisse Berufe braucht es obligatorich ein Diplom. In bestimmten Fällen kann man das ausländische Diplom anerkennen lassen. Wird Ihr ausländisches Diplom nicht anerkannt? Oder fehlt ein Abschluss? In diesen Fällen können Sie eine Validierung von Bildungsleistungen machen. Das bedeutet: Sie lassen Ihre beruflichen und persönlichen Erfahrungen anerkennen.

Diplomanerkennung: für reglementierte Berufe

Haben Sie ein ausländisches Diplom?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Diplom anerkennen lassen. Wenn Ihr Diplom anerkannt wird, kann man sagen, dass es mit einem schweizerischen Diplom oder Abschluss gleichwertig ist.

Für bestimmte Berufe (in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Recht) ist die offizielle Anerkennung des ausländischen Diploms obligatorisch, um in der Schweiz arbeiten zu können. Diese Berufe sind geschützt.

Zum Beispiel folgende Berufe: Arzt/Ärztin, Pflegefachfrau/-mann, Lehrer/in oder Anwalt/Anwältin.

Die Anerkennung eines Diploms (Anerkennungsverfahren für Ihr Diplom) ist kostenpflichtig.

Auf der Website anerkennung.swiss des Secrétariat d’État à la formation, à la recherche et à l’innovation (SEFRI) (Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)) wird das Vorgehen für die einzelnen Berufe erklärt. Hier findet man auch die Kontakte der betroffenen Stellen.

Niveaubestätigung: für nicht reglementierte Berufe

Für die meisten Berufe ist die offizielle Anerkennung nicht obligatorisch, um in der Schweiz arbeiten zu können.

Zum Beispiel für folgende Berufe: Koch/Köchin, Mechaniker/in, Informatiker/in, Grafiker/in, Erwachsenenbildner/in usw.

Für diese Berufe können Sie eine Niveaubestätigung beantragen. Diese Bestätigung gibt das Niveau Ihrer ausländischen Ausbildung im schweizerischen Bildungssystem an. Diese Bestätigung kann auch bei der Stellensuche nützlich sein.

Die Webseite anerkennung.swiss des Secrétariat d’État à la formation, à la recherche et à l’innovation (SEFRI) (Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)) gibt nützliche Informationen.

Validierung von Bildungsleistungen

Haben Sie keinen Abschluss?

Versuchen sie Ihren beruflichen Werdegang, Ihre beruflichen und persönlichen Erfahrungen anerkennen zu lassen. Ihre Erfahrungen können als Teil eines Berufsabschlusses (EFZ oder EBA) oder sogar als Gesamtabschluss anerkannt werden. Man nennt das Validierung von Bildungsleistungen.

Das Centre d'orientation scolaire et professionnelle et de psychologie (SOSP) (Zentrum für Schul- und Berufsberatung und Schulpsychologie) des Kantons Jura informiert Sie über diese Validierung. Es berät Sie kostenlos.

Abschluss wiederholen

Haben Sie Berufserfahrung, aber kein anerkanntes Diplom und keinen anerkannten Abschluss? Sie können den schweizerischen Abschluss einer Berufsausbildung erlangen.

Das Vorgehen für die Wiederholung des Abschlusses hängt von Ihrer Ausbildung, Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Alter ab. In jedem Fall benötigen Sie gute Französischkenntnisse (Niveau B1/B2).

Weitere Informationen erhalten Sie beim Centre d'orientation scolaire et professionnelle et de psychologie (SOSP) (Zentrum für Schul- und Berufsberatung und Schulpsychologie). Das ist kostenlos.