Mit dem Velo / zu Fuss / zu Pferd

Im Jura ist das Velowegnetz sehr gut ausgebaut. Velofahren macht Spass. Es gibt auch viele Wanderwege. Und der Jura ist für sein ausgedehntes Reitwegnetz bekannt.

Zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Pferd unterwegs

Es macht Spass und ist sicher, sich in den Städten und Dörfern des Jura zu Fuss oder mit dem Velo fortzubewegen. An vielen Orten hat es Trottoirs für Fussgänger, autofreie Strassen und Radwege.

Deshalb nehmen für kurze Strecken viele Leute das Velo oder sie gehen zu Fuss.

Fussgänger haben auf dem Fussgängerstreifen immer Vortritt gegenüber allen Fahrzeugen. Aber sie müssen immer auf herannahende Fahrzeuge achten.

Im Kanton Jura gibt es zahlreiche schöne Wanderwege. Diese Wege sind mit gelben Wegweisern gekennzeichnet.

Es gibt auch spezielle Wege zum Reiten.

Weitere Informationen finden Sie in den Tourismusbüros in Saignelégier, St-Ursanne, Porrentruy (Pruntrut) und Delémont (Delsberg). Oder auf der Website von Jura Tourisme (Jura Tourismus).

Velofahren – Verkehrsregeln

Wer in der Schweiz mit einem Velo ohne Elektromotor fahren will, braucht keinen Führerausweis und auch keine Prüfung.

Generell gelten für Velofahrende dieselben Verkehrsregeln wie für Autofahrende. Wenn Radwege vorhanden sind, müssen Velofahrende sie benützen.

Das Velo muss in gutem Zustand sein: Es muss zwei funktionierende Bremsen, eine Klingel, nachts leuchtende Teile (Reflektoren) vorne, hinten und an den Pedalen sowie ein Licht vorne und hinten haben.

Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch, wird aber sehr empfohlen.

Pro Vélo Jura bietet Velokurse an.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, wenn Sie mit Ihrem Velo einen Unfall verursachen.

E-Bikes: langsam, schnell und schwer

Wer ein langsames E-Bike (bis 25 km/h, ohne Kontrollschild) fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Und bis 16 Jahre braucht es einen Führerausweis der Kategorie M. Danach ist der Ausweis nicht mehr obligatorisch.

Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.

Wer ein schnelles E-Bike (bis 45 km/h, mit gelbem Kontrollschild) oder ein schweres E-Bike (Cargobike bis 450 kg und 25 km/h, mit gelbem Kontrollschild) fahren will, braucht zusätzlich einen Führerausweis M (oder einen höheren Ausweis). Man darf es ab 14 Jahren fahren.

Es muss über einen Tacho zur Geschwindigkeitsanzeige verfügen. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.

Bei allen Arten von E-Bikes muss das Licht immer eingeschaltet bleiben, auch tagsüber.

E-Trottinette

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinetten gelten die gleichen Regeln wie für Velofahrende. Das Fahren auf dem Trottoir ist somit nicht erlaubt.

Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.

Mitfahrende sind nicht erlaubt.

Achtung: Viele der verkauften Trottinette erfüllen die Schweizer Vorschriften nicht. Sie dürfen deshalb auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingesetzt werden. Sie können Ihr Trottinett beim Office cantonal des véhicules (OVJ) (kantonalen Strassenverkehrsamt) kontrollieren lassen.

Das Velo transportieren

Um ein Velo im Zug oder Bus zu transportieren, muss man ein spezielles Billett kaufen.

Es ist nicht immer möglich, ein Velo mitzunehmen. Man muss sich vorher erkundigen. In gewissen Zügen muss man einen Veloplatz reservieren.

https://www.sbb.ch/fr/informations-voyages/besoins-individuels/voyager-avec-velo/transport-velo-train.html

Velotransport im Zug (FR)