Haustiere halten
Wer in einer Mietwohnung lebt, darf kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten.
Vermieter können im Mietvertrag hingegen verbieten, grössere Tiere wie Katzen oder Hunde zu halten. Auch laute oder gefährliche Tiere können sie verbieten. Vor dem Halten eines Haustiers muss man beim Vermieter die Erlaubnis einholen.
Ausserdem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die eidgenössischen Tierschutzgesetze beachten. So darf man beispielsweise bestimmte Tierarten nicht alleine (z. B. Kaninchen) oder nur in grossen Käfigen halten.
Viele (exotische) Tiere dürfen gar nicht in die Schweiz eingeführt werden. Für andere braucht es eine spezielle Bewilligung des Service de la consommation et des affaires vétérinaires – SCAV (Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen).