Haustiere

Wer Tiere hält, muss verschiedene Regeln beachten. Manche Tierarten dürfen nicht in einer Wohnung gehalten werden. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Hundesteuer bezahlen.

Haustiere halten

Wer in einer Mietwohnung lebt, darf kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten.

Vermieter können im Mietvertrag hingegen verbieten, grössere Tiere wie Katzen oder Hunde zu halten. Auch laute oder gefährliche Tiere können sie verbieten. Vor dem Halten eines Haustiers muss man beim Vermieter die Erlaubnis einholen.

Ausserdem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die eidgenössischen Tierschutzgesetze beachten. So darf man beispielsweise bestimmte Tierarten nicht alleine (z. B. Kaninchen) oder nur in grossen Käfigen halten.

Viele (exotische) Tiere dürfen gar nicht in die Schweiz eingeführt werden. Für andere braucht es eine spezielle Bewilligung des Service de la consommation et des affaires vétérinaires – SCAV (Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen).

Hunde

Im Kanton Jura gibt es spezielle Regeln für Hunde:

  • Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip unter der Haut markiert sein. Sie müssen auch registriert werden. Der Halter oder die Halterin erhält einen Hundeausweis.

Achtung: Diese Karte ist nicht identisch mit dem Heimtierausweis, den man für Auslandsreisen braucht.

  • Hunde müssen in der Wohngemeinde angemeldet werden. Es ist eine jährliche Hundetaxe zu bezahlen.
  • Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen den Kot ihres Hundes aufnehmen und entsorgen.

Andernfalls können sie eine Busse erhalten.

  • Es wird empfohlen, Dressurkurse für Hunde zu besuchen.
  • Für einige Hunderassen wie Pitbull oder Rottweiler braucht es eine spezielle Bewilligung.

Weitere Auskunft erhalten Sie bei der Tierärztin oder dem Tierarzt.