Mahnungen und Betreibungen
Bezahlt man eine Rechnung nicht rechtzeitig, erhält man in der Regel eine 1. Mahnung.
Bezahlt man die Rechnung nach der 1. Mahnung immer noch nicht, erhält man manchmal eine 2. Mahnung.
Der Gläubiger (dem man Geld schuldet) kann jederzeit rechtliche Schritte einleiten.
Das nennt man: Inkassoverfahren.
In diesem Fall erhält der Schuldner (die Person, die Geld schuldet) vom Office des poursuites (Betreibungsamt) eine Betreibung. Die Betreibung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren werden vom Gläubiger vorausbezahlt und sind anschliessend vom Schuldner zu bezahlen.
Ist der Schuldner der Ansicht, dass das Betreibungsverfahren ungerecht ist, kann er beim Office des poursuites (Betreibungsamt) Rechtsvorschlag erheben.
Achtung: Wenn Sie «aux poursuites» sind (betrieben werden), können die Behörden Geld von Ihrem Lohn abziehen oder einen Wertgegenstand bei Ihnen abholen.
Zudem werden Betreibungen unter Ihrem Namen im Betreibungsregister eingetragen. Dies kann beispielsweise bei der Suche einer Wohnung zu Problemen führen. Auch wenn Sie die Betreibung bezahlt haben, bleibt sie für einige Zeit im Betreibungsregister.