Arbeitslosenversicherung
Alle Arbeitnehmenden müssen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen. Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes für die Bezahlung der ALV abgezogen. Das ist die Hälfte des Beitrags. Der Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte.
Wenn Sie Ihre Stelle verlieren, erhalten Sie Arbeitslosengeld von einer Arbeitslosenkasse. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung hängt von verschiedenen Kriterien ab.
Sind Sie selbstständigerwend?
Dann können Sie sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern.