Kranken- und Unfallversicherung

Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Kranken- und Unfallversicherung (KVG) haben. Das ist obligatorisch. Diese Sozialversicherung übernimmt bei Unfall, Krankheit oder Mutterschaft einen Teil der Kosten. Sie müssen spätestens 3 Monate nach Ihrer Einreise in die Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen.

Krankenversicherung (Grundversicherung – KVG)

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz müssen selbst eine Krankenversicherung abschliessen (Grundversicherung – KVG). Das ist obligatorisch.

Sie kommen in die Schweiz?

Sie haben 3 Monate Zeit, um eine Krankenversicherung abzuschliessen.

Werden Sie während dieser Zeit krank, werden Ihnen die Kosten nachträglich erstattet.

Viele Krankenkassen bieten die Grundversicherung an.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen.

In der Grundversicherung sind die Krankenkassen verpflichtet, alle in der Schweiz wohnhaften Personen aufzunehmen, auch Kranke.

Was übernimmt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten bei Krankheit, aber auch bei Schwangerschaft und Geburt.

Die Leistungen (das ist alles, was die Versicherung bezahlt) sind gesetzlich festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen in der Regel nicht übernommen werden.

Versicherungsprämien

Für Ihre Versicherung bezahlen Sie jeden Monat eine Prämie.

Diese Prämien haben je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell unterschiedliche Preise. Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und vergleichen Sie die Angebote.

Sie können die Krankenkasse wechseln, jedoch nur 1 Mal pro Jahr (vor Ende November).

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Bevor man in der Schweiz Geld von einer Krankenkasse erhält, muss man zuerst eine Franchise selbst bezahlen.

Es gibt mehrere mögliche Franchisen: zum Beispiel eine Franchise von 300 CHF oder 500 CHF oder 1000 CHF oder 2500 CHF. Die Höhe der Franchise bestimmen Sie selbst. Diesen Betrag müssen Sie zuerst selbst bezahlen.

Danach bezahlt die Versicherung einen Teil der Kosten. Sie bezahlt 90% der Kosten.

Den Rest, 10%, müssen Sie selber bezahlen.

Diese restlichen 10% nennt man Selbstbehalt.

Als Selbstbehalt bezahlen Sie maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder. Alle weiteren Kosten bezahlt die Versicherung.

Welche Franchise soll ich wählen?

Wenn Sie nicht häufig krank sind, wählen Sie eine hohe Franchise. Ihre Prämien ist dann weniger teuer.

Wenn Sie häufig krank sind, wählen Sie die tiefste Franchise.

Dann bezahlen Sie aber höhere Prämien.

Unfallversicherung

Sie arbeiten 8 Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber?

Dann sind Sie automatisch durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle während der Arbeit und in der Freizeit versichert.

Die Prämie wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen.

Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber nur gegen Berufsunfälle versichert.

In diesem Fall müssen sie sich selbst gegen Nichtberufsunfälle (gegen Unfälle in Ihrer Freizeit) versichern.

Wenn Sie selbständigerwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern.

Selbstständigerwerbende können auch bei einer anderen Versicherung eine Unfallversicherung abschliessen.

Günstigere Krankenkassenprämien.

Personen mit tiefen Löhnen können einen Antrag auf eine günstigere Krankenkassenprämie stellen.

Man sagt auch: eine Verbilligung der Krankenkassenprämien beantragen.

Dies ist nur für die Grundversicherung möglich. Dazu müssen diese Personen bis zum 31. Dezember bei der Ausgleichskasse des Kantons Jura ein Gesuch stellen.

Die Ausgleichskasse des Kantons Jura kann dies unter bestimmten Voraussetzungen zulassen oder ablehnen.

Wird der Antrag bewilligt, bezahlt die Person im Folgejahr weniger Prämien. Informationen zu Prämienverbilligungen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Jura.

Zusatzversicherungen

Wenn Sie von der Versicherung mehr Pflegeleistungen erhalten wollen, können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Zum Beispiel für Naturheilkundebehandlung, Einzelzimmer im Spital oder günstigere Zahnbehandlungen.

Zusatzversicherungen sind nicht obligatorisch. Sie sind freiwillig.

Viele Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an. Bei diesen Versicherungen sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, alle aufzunehmen. Um akzeptiert zu werden, muss man in der Regel gesund sein.