Sozialversicherungen

Im Leben gibt es manchmal schwierige Momente, zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In der Schweiz schützen die Sozialversicherungen die Bewohnerinnen und Bewohner in solchen Situationen. Die verschiedenen Sozialversicherungen sorgen dafür, dass man genug Geld zum Leben hat. Sie unterstützen auch Familien und ältere Menschen.

Wie funktionieren die Sozialversicherungen?

Woher kommt das Geld der Sozialversicherungen?

Das Geld der Sozialversicherungen kommt in der Regel von den Menschen, die arbeiten, und ihren Arbeitgebern.

Jeden Monat wird ein Teil des Lohns der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgezogen und in die Kassen der Sozialversicherungen einbezahlt.

Das Geld der Gesunden deckt die Kosten für die Kranken. Das Geld der jüngeren Arbeitnehmenden zahlt die Altersversicherung der Älteren.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner zahlen für eine kleine Gruppe von Menschen, die Hilfe erhalten.

Man nennt das Solidaritätsprinzip

Die meisten Sozialversicherungen sind obligatorisch. Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes abgezogen, um die Sozialversicherungen zu bezahlen.

Selbstständigerwerbende und Arbeitslose bezahlen den obligatorischen Teil ebenfalls.

Alle Sozialversicherungen sind gesetzlich geregelt.

Die verschiedenen Unterstützungen der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen unterstützen Menschen auf verschiedene Weise :

  • mit Renten: Das Geld wird jahrelang jeden Monat ausbezahlt. Zum Beispiel die AHV-Rente oder die IV-Rente.
  • mit Taggeldern: Das Geld wird für jeden nicht gearbeiteten Tag ausbezahlt. Zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung.
  • Ergänzungsleistungen (man sagt auch: EL): Das Geld wird zusätzlich an Personen ausbezahlt, die nicht genug Geld zum Leben haben.

Die Versicherungen übernehmen bei Krankheit oder Unfall die Heilungskosten ganz oder teilweise.

Wann erhält man finanzielle Unterstützung?

  • ab der Pensionierung (ab 65 Jahren): die Altersvorsorge (unter anderem mit der AHV),
  • im Todesfall: Der Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder erhalten die AHV,
  • bei Invalidität: Wenn man eine Behinderung hat und nicht mehr arbeiten kann, erhält man eine Rente der Invalidenversicherung (IV).

Aber auch:

  • bei Krankheit oder Unfall (Kranken- und Unfallversicherung),
  • bei Mutterschaft (Mutterschaftsversicherung),
  • bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung),
  • wenn man Kinder hat (Familienzulagen).