Das politische System der Schweiz

Die politische Macht ist in der Schweiz auf drei Ebenen aufgeteilt: der Bund (für die ganze Schweiz), die Kantone une die Gemeinden. Die Schweizerinnen und Schweizer stimmen in der Regel viermal pro Jahr über politische Vorhaben ab.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft

Die Schweizerische Eidgenossenschaft in ihrer heutigen Form gibt es seit 1848. Die Hauptstadt - ist Bern.

Die Schweiz ist ein Land mit verschiedenen Kulturen, Sprachen und Religionen.

Sie ist in der internationalen Politik ein neutraler Staat.

Föderalismus

Die Schweiz entwickelte sich von einem Staatenbund zum heutigen Bundesstaat. Sie besteht aus mehreren Staaten: den Kantonen. Die Kantone haben viel Autonomie.

Sie können vieles selbst entscheiden. Man nennt das Föderalismus.

Es gibt 26 Kantone und über 2'000 Gemeinden mit einer eigenen Organisation.

Alle Kantone, auch der Kanton Jura haben eine eigene Verfassung und Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Gerichte.

Nur die Bundesgesetze gelten für die ganze Schweiz. Die Kantone haben eigene Gesetze. Auch die Gemeinden können Gesetze (Verordnungen) erlassen.

Die Kantone und Gemeinden befassen sich mit verschiedenen Aufgaben wie Bildung, Gesundheitswesen, Sicherheit und Verkehr.

So ist beispielsweise das Schulwesen je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich.

Bund, Kantone und Gemeinden erheben Steuern, um ihre Dienstleistungen zu finanzieren. Zum Beispiel für Schulen, Spitäler, Kultur.

Gewaltenteilung

In der Schweiz ist die Macht auf drei Gewalten verteilt:

  • Die Legislative (macht die Gesetze)
  • Die Exekutive (führt die Gesetze aus). Sie ist bestrebt, dass Gesetze im konkreten Leben umgesetzt werden.
  • Die Judikative (setzt die Gesetze durch).

Gewalten für die ganze Schweiz (Bundesebene):

  • Legislative: die Bundesversammlung. Sie setzt sich aus dem Nationalrat (200 Mitglieder) und dem Ständerat (46 Mitglieder) zusammen. Die Mitglieder werden alle 4 Jahre vom Volk gewählt.
  • Exekutive: der Bundesrat (7 Mitglieder, die alle 4 Jahre von der Bundesversammlung gewählt werden).
  • Judikative: mehrere nationale Gerichte. Das Bundesgericht ist die oberste Instanz (Richter und Staatsanwälte werden von der Bundesversammlung gewählt).

Gewalten im Kanton Jura (kantonale Ebene):

  • Legislative: das Parlament (60 Mitglieder, die alle 5 Jahre vom Volk gewählt werden)
  • Exekutive: die Regierung (5 Mitglieder, die alle 5 Jahre vom Volk gewählt werden)
  • Judikative: das Kantonsgericht (zweite Instanz), das erstinstanzliche Gericht, die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (Richter und Staatsanwälte werden vom Parlament gewählt).

Gewalten in den Gemeinden (Gemeindeebene):

  • Legislative: die Gemeindeversammlung (oder der Generalrat)
  • Exekutive: der Gemeinderat (oder Stadtrat).

Demokratische Rechte (Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen)

Stimmberechtigt und wählbar sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren.

Sie stimmen über politische Geschäfte ab, wählen Vertreter und können auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene kandidieren.

Im Kanton Jura können Ausländerinnen und Ausländer, die seit 10 Jahren in der Schweiz und seit 1 Jahr im Kanton leben, auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen.

Sie können auch auf Gemeindeebene gewählt werden (ausser als Gemeindepräsident).

Initiativen

Die Bürgerinnen und Bürger können neue Gesetze vorschlagen (Volksinitiativen)

Dafür müssen sie eine bestimmte Anzahl Unterschriften sammeln (für die Schweiz: 100'000 Unterschriften und für den Kanton Jura: 2'000). Anschliessend kann das Volk über diese Volksinitiativen abstimmen.

Grundrechte (Recht auf Leben, Recht auf Schutz, Freiheiten)

Die Bundesverfassung ist das wichtigste Gesetz der Schweiz.

Sie beschreibt die Funktionsweise des Bundes und sein Verhältnis zu den Kantonen.

Sie garantiert die Rechte der Bevölkerung und legt die Ziele der Schweizer Politik fest.

In der Bundesverfassung sind die Grundrechte,

wie das Recht auf Leben, auf Hilfe in Notlagen oder auf den Schutz vor Diskriminierung verankert. Diskriminierung bedeutet, dass jemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion, Behinderung, Geschlecht oder seiner sexuellen Orientierung ungerecht behandelt wird.

In der Schweiz sind die Religions-, Meinungs-, Vereins- und Pressefreiheit garantiert.

Der Kanton Jura bietet mit dem Bureau de l’intégration des étrangers et de la lutte contre le racisme (Büro für Integration von Ausländern und zur Rassismusbekämpfung) eine Beratungsstelle für Personen an, die Opfer oder Zeugen von Diskriminierung sind.