Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine nationale Grundversicherung.
Alle Erwachsenen müssen IV-Beiträge bezahlen. Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes für die Bezahlung der IV abgezogen. Das ist die Hälfte des Beitrags. Der Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte.
Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen ebenfalls Beiträge bezahlen. Dazu müssen sie bei der AHV/IV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde ein Gesuch stellen.