Invalidenversicherung

Manchmal kann eine Person wegen gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung nicht oder nicht mehr arbeiten. Oder sie muss ihr Arbeitspensum reduzieren und in Teilzeit arbeiten. Und das über einen längeren Zeitraum. Man sagt dann: diese Person ist invalid. Diese Person hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV). Die IV zahlt nicht nur Geld. Sie unterstützt Menschen auch beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Das nennt man berufliche Eingliederung.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine nationale Grundversicherung.

Alle Erwachsenen müssen IV-Beiträge bezahlen. Jeden Monat wird den Arbeitnehmenden ein Teil des Lohnes für die Bezahlung der IV abgezogen. Das ist die Hälfte des Beitrags. Der Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte.

Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen ebenfalls Beiträge bezahlen. Dazu müssen sie bei der AHV/IV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde ein Gesuch stellen.

Dienstleistungen der Invalidenversicherung (IV)

Wer hat Anspruch auf Hilfe der IV?

Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung (körperlich oder psychisch) mindestens 1 Jahr nicht (oder nur in Teilzeit) arbeiten können, haben Anspruch auf Hilfe der IV.

Die Unterstützung durch die IV erfolgt in unterschiedlicher Form: durch Geldzahlungen oder Begleitung. Zum Beispiel:

  • durch Integrations- und Eingliederungsmassnahmen (zur Ausbildung und Wiederaufnahme einer Arbeit),
  • durch Taggelder oder
  • durch Renten.

Die Person erhält nur dann eine IV-Rente, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme oder ihrer Behinderung nicht mehr in die Arbeitswelt integriert werden kann.

Um von der IV Leistungen zu erhalten, muss man sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Jura (IV-Stelle) anmelden.

Ergänzungsleistungen der IV (EL IV)

Es gibt Menschen, die mit ihrer IV-Rente nicht genug Geld haben, um ihren Lebensbedarf (Nahrung, Wohnung etc.) zu decken.

Dann können sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Für EL müssen sie sich bei der AHV/IV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde anmelden.

Für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen gibt es klare Regeln.