Eltern und Familie: Urlaub und finanzielle Unterstützung

Bei der Geburt eines Kindes haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter haben Anspruch auf mindestens 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Familien erhalten für jedes Kind Familien- und Ausbildungszulagen.

Mutterschaftsurlaub (oder Mutterschaftsentschädigung)

Frauen, die zur Zeit der Geburt ihres Kindes erwerbstätig sind, haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie mindestens 80% ihres Lohnes.

Arbeitslose Frauen oder Frauen, die nicht arbeiten können, müssen sich an die Arbeitslosenkasse oder die kantonale Ausgleichskasse wenden. Sie müssen sich informieren, ob sie auch Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub haben.

Nach der Geburt dürfen Mütter während 8 Wochen nicht arbeiten. Es ist ein Gesetz zum Schutz der Mutter.

Vaterschaftsurlaub

Nach der Geburt ihres Kindes haben die Väter (oder 2. Mütter) Anspruch auf 2 Wochen (14 Tage) bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Väter (oder 2. Mütter) können wählen, wie sie diese 14 Tage beziehen möchten: als zusammenhängende oder als einzelne Tage.

Diese Tage müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

Familienzulagen

Eltern erhalten für jedes Kind Familienzulagen.

Die Kinderzulagen werden bis zum 16. Altersjahr des Kindes ausbezahlt.

Absolvieren die Kinder nach der obligatorischen Schule ein Studium? Dann erhalten ihre Eltern für ihre Kinder bis maximal 25 Jahre eine Ausbildungszulage. Diese Zulage ersetzt die Kinderzulage.

Gut zu wissen

Alle Familien haben Anspruch auf Familienzulagen. Unabhängig davon, ob die Eltern angestellt, selbstständig, nicht erwerbstätig oder sogar beide arbeitslos sind.

Die Zulagen werden monatlich ausbezahlt. Die Höhe der Familienzulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Geld, wenn ein Kind kommt

In der Schweiz richten mehrere Kantone eine Geburtszulage aus.

So auch der Kanton Jura. Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes.

Eltern, die ein Kind unter 8 Jahren adoptieren, erhalten eine Adoptionszulage.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der kantonalen Ausgleichskasse.