Mutterschaftsurlaub (oder Mutterschaftsentschädigung)
Frauen, die zur Zeit der Geburt ihres Kindes erwerbstätig sind, haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie mindestens 80% ihres Lohnes.
Arbeitslose Frauen oder Frauen, die nicht arbeiten können, müssen sich an die Arbeitslosenkasse oder die kantonale Ausgleichskasse wenden. Sie müssen sich informieren, ob sie auch Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub haben.
Nach der Geburt dürfen Mütter während 8 Wochen nicht arbeiten. Es ist ein Gesetz zum Schutz der Mutter.