Wohnung/Haus finden

In der Schweiz wohnen viele Menschen in Mietwohnungen. Die Wohnungssuche ist nicht immer einfach und die Mieten sind in der Regel hoch.

Wohnungsmarkt

Viele Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz leben in Mietwohnungen. Sie sind Mieter. Bauland ist rar. Deshalb gibt es vor allem in Städten nicht viele freie Wohnungen. Und die Mieten sind in der Regel hoch. Oft wird etwa ¼ des Monatseinkommens für die Miete verwendet.

Ausserhalb der Städte sind die Mieten günstiger. Im Jura ist der öffentliche Verkehr sehr gut ausgebaut. Man kann fast alle Ortschaften mit dem öffentlichen Verkehr erreichen.

Wohnung/Haus suchen

Angebote freier Wohnungen werden auf Websites oder in Zeitungen der Region veröffentlicht. Auch an Anschlagbrettern oder in Einkaufszentren findet man Inserate. Teilweise gibt es für freie Wohnungen keine öffentlichen Ausschreibungen. Es lohnt sich deshalb, sich bei Freunden und Bekannten umzuhören.

Bewerbungsunterlagen zusammenstellen

Sie interessieren sich für eine Wohnung?

Dann müssen Sie mit dem Eigentümer oder der Liegenschaftsverwaltung Kontakt aufnehmen. Es wird ein Besichtigungstermin vereinbart.

Gefällt Ihnen die Wohnung?

Sie müssen ein Formular ausfüllen und Bewerbungsunterlagen zusammenstellen: Lohnabrechnungen (oder andere Einkommensnachweise) und einen aktuellen Betreibungsauszug des Office des poursuites (Betreibungsamt).

Diesen Auszug können Sie beim Office des poursuites (Betreibungsamt) Ihres Bezirks verlangen. Sie können ihn auch online bestellen.

Mit diesen Unterlagen prüft der Eigentümer oder die Liegenschaftsverwaltung, ob Sie die Miete für diese Wohnung bezahlen können.

Oft gibt es mehrere Bewerbungen für eine Wohnung.

Tipp: Bewerben Sie sich für mehrere Wohnungen gleichzeitig.

Wohnung/Haus kaufen

Im Kanton Jura können Personen aus der Schweiz oder ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C unbeschränkt Wohnungen oder Häuser kaufen, um selbst darin zu wohnen oder sie zur vermieten.

Auch Personen aus einem europäischen Land (EU oder EFTA) mit Aufenthaltsbewilligung B können das auch tun.

Personen aus einem anderen Land mit Aufenthaltsbewilligung B können eine Wohnung oder ein Haus nur kaufen, um selbst darin zu wohnen.

Personen mit anderen Ausweisen (L oder F) dürfen keine Wohnungen oder Häuser kaufen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim registre foncier (Grundbuchamt).