Wie andere Länder hat auch die Schweiz das «Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung» unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Länder, alle Formen der Rassendiskriminierung in ihren Ländern zu beseitigen.
Sie verpflichten sich auch, die Verständigung zwischen den Personengruppen und zwischen den «Rassen» zu fördern.
Der Begriff «Rasse» wird im Gesetz oft verwendet. Aus diesem Grund verwenden auch wir in diesem Text den Begriff «Rasse», obwohl es eigentlich nur eine menschliche Rasse gibt. Alle Menschen gehören der gleichen Spezies an.
Jedoch gibt es in den Köpfen der Menschen immer noch die Idee von «Rassen».
Das ist ein soziales Konstrukt. Die Rassendiskriminierung basiert auf dieser Vorstellung:
Die Menschen sind aufgrund ihrer «Rasse» untereinander nicht gleich. Obwohl es nur reine menschliche "Rasse" gibt.
Die Länder, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen regelmässig Berichte verfassen. Sie müssen dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aufzeigen, was sie zur Beseitigung der Rassendiskriminierung in ihrem Land unternehmen.
Die Schweiz hat das Übereinkommen unterzeichnet. Auch sie muss diese Berichte schreiben.
Wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen Opfer von Rassismus wird und diese Personen in der Schweiz ohne Erfolg alle Rechtsmittel versucht haben, kann sie sich an den Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wenden.
Der Ausschuss leitet die Situation dann an das betreffende Land weiter, ohne den Namen der Person zu nennen.
Danach sendet der Ausschuss dem Land und der betroffenen Person einen Beschluss mit Empfehlungen und Vorschlägen. Das sensibilisiert das Land und die Menschen für die Realität des Rassismus. Das betreffende Land ist nicht verpflichtet, sich an diese Empfehlungen zu halten. Aber die Gerichte verwenden diese Empfehlungen, um rechtliche Entscheide zu fällen.