Was sagt das Gesetz über Rassismus?

Die Schweiz hat kein spezielles Gesetz gegen Rassismus und Diskriminierung. Aber die Schweiz verbietet in ihrer Verfassung und im Strafrecht die Diskriminierung. Im Privatrecht (Zivilgesetzbuch) gibt es einige Artikel, die vor Rassismus und Diskriminierung schützen.

Die Verwendung des Begriffs «Rasse»

Der Begriff «Rasse» wird im Gesetz oft verwendet. Aus diesem Grund verwenden auch wir in diesem Text den Begriff «Rasse», obwohl es eigentlich nur eine menschliche Rasse gibt. Alle Menschen gehören der gleichen Spezies an.

Jedoch gibt es in den Köpfen der Menschen immer noch die Idee von «Rassen».

Das ist ein soziales Konstrukt. Die Rassendiskriminierung basiert auf dieser Vorstellung:

Die Menschen sind aufgrund ihrer «Rasse» untereinander nicht gleich. Obwohl es nur reine menschliche "Rasse" gibt.

Die Bundesverfassung

Die Bundesverfassung ist das wichtigste Schweizer Gesetz. Die Bundesverfassung legt die grundlegenden Regeln des Staates fest. Sie garantiert auch die Grundrechte der Menschen gegenüber der Schweiz und ihren Behörden.

Was in der Verfassung steht (die wichtigsten Regeln und Freiheiten), betrifft nicht die Beziehungen der Menschen untereinander. Es betrifft nur die Beziehungen der Menschen zum Staat. Die Verfassung schützt die Menschen vor staatlichem Missbrauch oder Ungerechtigkeit.

In der Bundesverfassung (BV) steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 8 Absatz 1).

Absatz 2 dieses Artikels präzisiert: Niemand darf diskriminiert werden, zum Beispiel aufgrund der Herkunft, der «Rasse», der Sprache, der Lebensform oder der religiösen Überzeugungen.

Das Strafgesetzbuch und sein Artikel 261bis

Das Strafgesetzbuch ist ein Bundesreglement.

Es definiert die Handlungen, die in unserer Gesellschaft inakzeptabel sind. Es sieht Strafen für diese Handlungen vor.

Andere Menschen zu Hass und Diskriminierung aufzurufen, ist inakzeptabel.

Das Strafgesetzbuch (StGB) verbietet das. Es bestraft:

  • Personen, die andere Personen aufgrund des Aussehens (Hautfarbe), der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung einer Person oder einer Gruppe von Personen zum Hass oder zur Diskriminierung aufrufen;
  • Personen, die öffentlich rassistische Vorstellungen über eine Person oder eine Gruppe von Personen verbreiten;
  • Personen, die eine Person oder eine Gruppe von Personen öffentlich aufgrund ihres Aussehens (Hautfarbe), ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung herabsetzen oder diskriminieren;
  • Personen, die öffentlich sagen, dass Völkermord (die Ausrottung bestimmter Völker) nicht existiert hat oder dass die gar nicht so schlimm war;
  • Personen, die einer Person oder einer Gruppe von Personen aufgrund ihres Aussehens (Hautfarbe), ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung Leistungen oder Waren verweigert, obwohl ihre Leistungen und Waren für alle zugänglich sind.

Solche Handlungen sind nur verboten, wenn sie öffentlich begangen werden. Das heisst, nur dann, wenn sich die anwesenden Personen nicht wirklich kennen.

Um solche Taten zu bestrafen, kann eine Busse (Geldstrafe) oder manchmal eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren ausgesprochen werden.

Was tun, wenn man Opfer oder Zeuge von Rassismus ist?

Jede Person, die Opfer oder Zeugin oder Zeuge solcher Handlungen ist, kann dies auf dem nächsten Polizeiposten melden. Diese Person kann es auch schriftlich der Staatsanwaltschaft oder einem Untersuchungsrichter melden.

Anschliessend prüfen die Behörden die Handlungen betreffend Artikel 261bis des Strafgesetzbuches. Die Täter werden von der Justiz verfolgt (Strafverfolgung von Amtes wegen).

Das Zivilgesetzbuch

Das Zivilgesetzbuch regelt die Beziehungen zwischen Personen. Es legt die Rechte und Pflichten jeder einzelnen Person fest.

Das Zivilgesetzbuch regelt beispielsweise Familienbeziehungen, Erbschaften und verschiedene Verträge: Arbeits-, Kauf-, Miet- und Dienstleistungsverträge.

Das Zivilgesetzbuch garantiert den Persönlichkeitsschutz (Artikel 28 des Zivilgesetzbuches ZGB und Artikel 328 des Obligationenrechts OR).

Was ist Persönlichkeitsschutz?

Im Zivilgesetzbuch bedeutet Persönlichkeitsschutz beispielsweise: Schutz des Lebens der Person, Achtung ihres Körpers, Schutz ihrer Ehre und ihres Privatlebens und andere für die Persönlichkeit wichtige Aspekte.

Wird eine Person durch eine rassistische Handlung in ihrer Persönlichkeit verletzt? Sie hat das Recht, gegen den Täter Anzeige zu erstatten. Diese Person kann auch Genugtuung verlangen.

Ein internationales Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung

Wie andere Länder hat auch die Schweiz das «Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung» unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Länder, alle Formen der Rassendiskriminierung in ihren Ländern zu beseitigen.

Sie verpflichten sich auch, die Verständigung zwischen den Personengruppen und zwischen den «Rassen» zu fördern.

Der Begriff «Rasse» wird im Gesetz oft verwendet. Aus diesem Grund verwenden auch wir in diesem Text den Begriff «Rasse», obwohl es eigentlich nur eine menschliche Rasse gibt. Alle Menschen gehören der gleichen Spezies an.

Jedoch gibt es in den Köpfen der Menschen immer noch die Idee von «Rassen».

Das ist ein soziales Konstrukt. Die Rassendiskriminierung basiert auf dieser Vorstellung:

Die Menschen sind aufgrund ihrer «Rasse» untereinander nicht gleich. Obwohl es nur reine menschliche "Rasse" gibt.

Die Länder, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen regelmässig Berichte verfassen. Sie müssen dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aufzeigen, was sie zur Beseitigung der Rassendiskriminierung in ihrem Land unternehmen.

Die Schweiz hat das Übereinkommen unterzeichnet. Auch sie muss diese Berichte schreiben.

Wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen Opfer von Rassismus wird und diese Personen in der Schweiz ohne Erfolg alle Rechtsmittel versucht haben, kann sie sich an den Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wenden.

Der Ausschuss leitet die Situation dann an das betreffende Land weiter, ohne den Namen der Person zu nennen.

Danach sendet der Ausschuss dem Land und der betroffenen Person einen Beschluss mit Empfehlungen und Vorschlägen. Das sensibilisiert das Land und die Menschen für die Realität des Rassismus. Das betreffende Land ist nicht verpflichtet, sich an diese Empfehlungen zu halten. Aber die Gerichte verwenden diese Empfehlungen, um rechtliche Entscheide zu fällen.

Gerichtsentscheide als Beispiele

Es ist wichtig, die Entscheide der Gerichte zu Diskriminierungen zu kennen und zu sammeln. Sie dienen als Beispiele für neue Situationen. Man spricht von Rechtsprechung.

In der Schweiz veröffentlicht die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus Gerichtsentscheide auf ihrer Website.

Info-Rassismus von Caritas Schweiz veröffentlicht ebenfalls Gerichtsentscheide. Sie erstellt Zusammenfassungen und ordnet sie nach Kategorien wie Arbeitswelt, soziale Netzwerke und Medien, Schule und Religion.