In der Schweiz gibt es Personen, die keine Steuererklärung erhalten. Ihre Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen. Das nennt man Quellensteuer.
Das Quellensteuersystem wird vor allem angewendet bei:
- Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz wohnen und keinen Ausweis C haben.
Achtung: Personen, die keinen Ausweis C haben, aber mit einer Person aus der Schweiz oder mit Ausweis C verheiratet sind, bezahlen keine Quellensteuer.
- Ausländische Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland leben (z.B. Grenzgänger).
Wie funktioniert das?
Die Quellensteuer wird jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen.
Der Arbeitgeber kümmert sich darum: Er meldet diese angestellte Person der Steuerbehörde und bezahlt die Steuer für sie.
Die Höhe der Steuer hängt von mehreren Dingen ab:
- vom Einkommen,
- vom Zivilstand (ledig, verheiratet usw.),
- von der Anzahl Kinder.
Wenn sich die Situation ändert (z.B. Heirat oder Geburt), muss die Person ihren Arbeitgeber umgehend informieren. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verändern.
Zahlen Sie Quellensteuern?
So können Sie Ausgaben deklarieren!
Wenn Sie bestimmte Ausgaben bezahlen (z.B. eine Einzahlung für die Pensionierung – 3. Säule A), können Sie diese deklarieren. Dazu stellen Sie später beim Service des contributions (Steuerverwaltung) ein Gesuch um eine ordentliche nachträgliche Veranlagung. Man nennt dies: taxation ordinaire ultérieure (TOU).
Sie können dieses Gesuch bis zum 31. März des folgenden Jahres stellen. Anschliessend erhalten Sie ein Formular zum Ausfüllen.
Im Jura obligatorische TOU
Im Kanton Jura gibt es Quellensteuerpflichtige, die eine ordentliche nachträgliche Steuererklärung einreichen müssen.
Es sind Personen mit:
- steuerbarem Vermögen (z.B. Geld auf Konten)
- oder anderen Einkünfte neben dem Lohn (z.B. Miete
einer Mieterträge).
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie sich schriftlich an den Service des contributions (Steuerverwaltung) wenden. Anschliessend erhalten Sie ein Formular.
Wie weiter?
Nach der Einreichung der Steuerklärung erhalten Sie:
- eine Abrechnung, damit Sie wissen, wie viel Sie noch bezahlen müssen (oder was bereits bezahlt wurde),
- und anschliessend je nach Situation eine Rechnung oder eine Rückerstattung.
Danach müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, auch wenn Sie quellensteuerpflichtig sind.
Wo finde ich Hilfe?
Alle Informationen finden Sie auf der Website des Service des contributions (Steuerverwaltung).