Steuern in der Schweiz

Die zu bezahlenden Steuern sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Bei Privatpersonen betreffen die höchsten Steuern das Einkommen (Lohn und andere Einnahmen), das Vermögen und die Mehrwertsteuer (MWST).

Das Steuersystem

Um die Dienstleistungen des Landes finanzieren zu können, erheben die Schweizer Behörden Steuern. In der Schweiz sind dies verschiedene Behörden: der Bund, die Kantone, die Gemeinden und auch die Landeskirchen. Die Behörden kassieren das Geld auf 2 verschiedene Arten ein:

  • durch direkte Steuern, die von den Personen bezahlt werden. Diese Steuern werden auf dem Einkommen und Vermögen jeder Person berechnet.
  • durch indirekte Steuern wie MWST, Tabaksteuer oder Mineralölsteuer. Diese Steuer (oder Abgabe) wird bezahlt, wenn man diese Waren kauft. Sie ist im Warenpreis eingerechnet.

Kantone und Gemeinden bestimmen ihre Tarife für die direkten Steuern selbst. Aus diesem Grund gibt es von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede. Ehepaare werden gemeinsam besteuert. Sie füllen für beide nur eine Steuererklärung aus.

Quellensteuer

In der Schweiz gibt es Personen, die keine Steuererklärung erhalten. Ihre Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen. Das nennt man Quellensteuer.

Das Quellensteuersystem wird vor allem angewendet bei:

  • Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz wohnen und keinen Ausweis C haben.

Achtung: Personen, die keinen Ausweis C haben, aber mit einer Person aus der Schweiz oder mit Ausweis C verheiratet sind, bezahlen keine Quellensteuer.

  • Ausländische Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland leben (z.B. Grenzgänger).

Wie funktioniert das?

Die Quellensteuer wird jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen.

Der Arbeitgeber kümmert sich darum: Er meldet diese angestellte Person der Steuerbehörde und bezahlt die Steuer für sie.

Die Höhe der Steuer hängt von mehreren Dingen ab:

  • vom Einkommen,
  • vom Zivilstand (ledig, verheiratet usw.),
  • von der Anzahl Kinder.

Wenn sich die Situation ändert (z.B. Heirat oder Geburt), muss die Person ihren Arbeitgeber umgehend informieren. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verändern.

Zahlen Sie Quellensteuern?

So können Sie Ausgaben deklarieren!

Wenn Sie bestimmte Ausgaben bezahlen (z.B. eine Einzahlung für die Pensionierung – 3. Säule A), können Sie diese deklarieren. Dazu stellen Sie später beim Service des contributions (Steuerverwaltung) ein Gesuch um eine ordentliche nachträgliche Veranlagung. Man nennt dies: taxation ordinaire ultérieure (TOU).

Sie können dieses Gesuch bis zum 31. März des folgenden Jahres stellen. Anschliessend erhalten Sie ein Formular zum Ausfüllen.

Im Jura obligatorische TOU

Im Kanton Jura gibt es Quellensteuerpflichtige, die eine ordentliche nachträgliche Steuererklärung einreichen müssen.

Es sind Personen mit:

  • steuerbarem Vermögen (z.B. Geld auf Konten)
  • oder anderen Einkünfte neben dem Lohn (z.B. Miete

einer Mieterträge).

Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie sich schriftlich an den Service des contributions (Steuerverwaltung) wenden. Anschliessend erhalten Sie ein Formular.

Wie weiter?

Nach der Einreichung der Steuerklärung erhalten Sie:

  • eine Abrechnung, damit Sie wissen, wie viel Sie noch bezahlen müssen (oder was bereits bezahlt wurde),
  • und anschliessend je nach Situation eine Rechnung oder eine Rückerstattung.

Danach müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, auch wenn Sie quellensteuerpflichtig sind.

Wo finde ich Hilfe?

Alle Informationen finden Sie auf der Website des Service des contributions (Steuerverwaltung).

Ordentliche Steuern

Personen mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C werden ordentlich besteuert (oder veranlagt). Sie müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Anschliessend bezahlen sie ihre Steuern per Rechnung.

Sie erhalten die Steuererklärung per Post. Sie haben mehrere Möglichkeiten, diese auszufüllen:

  • auf einem Papierformular,
  • mit dem Steuererfassungsprogramm Jura-Tax, das Sie aus dem Internet oder von einer CD herunterladen,
  • oder am virtuellen Schalter des Kantons Jura.

Das Ausfüllen der Steuerformulare ist nicht einfach.

Es ist ratsam, sich beim erstmaligen Ausfüllen einer Steuererklärung helfen zu lassen. Oder wenn man beispielsweise Grundstücke (Häuser, Immobilien) besitzt. Die Plattform Steuern.easy zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen können.