Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber und Arbeitnehmende die vertraglich vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten.
Fristlose Kündigungen ohne Vorankündigung oder Kündigungsfrist sind nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmefälle.
Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag, spricht man von einer Entlassung.
Es ist dennoch möglich, die Gründe für die Entlassung schriftlich zu erhalten. Man muss das beim Arbeitgeber verlangen.
Wer erkrankt, verunfallt, schwanger ist oder ein Kind zur Welt gebracht hat, erhält besonderen Kündigungsschutz.
Missbräuchliche Kündigungen ohne wichtigen Grund können vor Gericht verklagt werden.
Kündigt die oder der Arbeitnehmer selbst, spricht man von einer Eigenkündigung oder Selbstkündigung.
Die Kündigung kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben (Einstelltage). Die oder der Arbeitnehmende bekommt dann weniger Arbeitslosengeld.